Liegenschaftszinssatz in Österreich:
Tabelle für Wien, NÖ, OÖ und alle Bundesländer

Der Liegenschaftszinssatz ist die entscheidende Stellschraube im Ertragswertverfahren nach § 5 LBG. Diese Seite enthält eine ausführliche Tabelle der aktuellen Orientierungswerte, gegliedert nach Region und Nutzungsart, dazu ein Sensitivitätsbeispiel, das zeigt, wie stark der Zinssatz den Ertragswert beeinflusst, sowie den EZB-Kontext für 2025 und 2026. Die Werte basieren auf Marktbeobachtungen 2024 und 2025.

Autor: Colin Fuchs-Robetin · Stand: Mai 2026 · Rechtsgrundlage: § 5 LBG, BGBl. Nr. 150/1992; ÖNORM B 1802

Was ist der Liegenschaftszinssatz?

Der Liegenschaftszinssatz (synonym: Kapitalisierungszinssatz) ist der Prozentsatz, mit dem der jährliche Reinertrag einer Liegenschaft auf einen Barwert kapitalisiert wird. Ein niedrigerer Zinssatz ergibt einen höheren Ertragswert, ein höherer Zinssatz einen niedrigeren Ertragswert. Die Formel ist einfach: Ertragswert = Reinertrag / Liegenschaftszinssatz (bei unendlicher Nutzungsdauer) oder Reinertrag × Vervielfältiger (bei endlicher Restnutzungsdauer).

Das Verfahren ist in § 5 LBG geregelt und in der ÖNORM B 1802 methodisch konkretisiert. Es kommt überall dort zum Einsatz, wo die Liegenschaft primär über ihren Mietertrag bewertet wird: Zinshäuser, Zinsvillen, Bürogebäude, Einzelhandelsflächen, Wohnanlagen. Für eigengenutzte Objekte ohne Mietertrag ist hingegen das Sachwertverfahren das primäre Verfahren. Zur Plausibilisierung kann ergänzend das Vergleichswertverfahren herangezogen werden, sofern ausreichend Vergleichstransaktionen vorliegen.

Der Sachverständige muss den angesetzten Zinssatz aus aktuellen, regionalen Marktnachweisen ableiten und im Gutachten begründen. Eine pauschale Übernahme von Richtwerten ohne Begründung ist methodisch unzulässig und in Gerichtsgutachten anfechtbar.

Liegenschaftszinssatz Wien

Wien ist der liquideste Immobilienmarkt Österreichs. Die Zinssätze differenzieren stark nach Lage und Nutzungsart. Die Innenbezirke verzeichnen die niedrigsten Zinssätze, was die hohe Nachfrage, stabile Mieterstruktur und geringe Leerstandsrisiken widerspiegelt. Mit zunehmender Entfernung vom Zentrum steigen die Zinssätze wegen höherer Mietausfallrisiken und schwächerer Marktliquidität.

Gründerzeitbauten in A-Lagen erzielen tendenziell niedrigere Zinssätze als Neubauten in B-Lagen, da der Gründerzeitbestand aufgrund seiner Seltenheit und des kulturellen Werts eine eigene Nachfragekategorie bildet. Bei denkmalgeschützten Objekten können zusätzliche Zuschläge für Erhaltungsaufwand und eingeschränkte bauliche Änderungsmöglichkeiten angemessen sein.

Wien Wohnen (Zinshäuser und Zinsvillen)

Bezirk / Lage Bezeichnung Zinssatz (Orientierung)
1010 Innere Stadt, Premium 2,25 – 3,0 %
1030, 1040, 1080, 1090 Top-Gürtelnähe innen, hohe Nachfrage 2,5 – 3,5 %
1050, 1060, 1070 Standardlage innen, solide Nachfrage 3,0 – 4,0 %
1170, 1180, 1190 Gute Außenbezirke, Cottage, Döbling 3,0 – 4,0 %
1110, 1120, 1130, 1140, 1150, 1160 B-Lagen, gemischte Nachfrage 3,5 – 4,5 %
1200 Brigittenau, Aufwertungslage 3,5 – 4,5 %
1210, 1220, 1230 Außenbezirke, dünnerer Markt 4,0 – 5,0 %

Wien Büro und Gewerbe

Nutzungsart / Lage Zinssatz (Orientierung)
Büro A-Lage Innenstadt (1., 3., 4., 9. Bezirk) 4,0 – 5,0 %
Büro B-Lage (übrige Innenbezirke, Bürozentren) 5,0 – 6,5 %
Einzelhandel A-Lage (Kärntner Str., Mariahilfer Str.) 4,0 – 5,0 %
Einzelhandel B-Lage 5,5 – 7,0 %
Logistik und Industrie urban (Stadtrand Wien) 6,0 – 7,5 %

Orientierungswerte basierend auf Marktbeobachtungen 2024/2025. Einzelne Objekte können je nach Mieterbonität, Mietvertragsrestlaufzeit und Leerstandsrisiko davon abweichen.

Liegenschaftszinssatz Niederösterreich

Niederösterreich zeigt die stärkste Spreizung aller Bundesländer: Vom Wien-Speckgürtel mit Zinssätzen nahe dem Wiener Niveau bis zur strukturschwachen Peripherie mit Werten über 6,0 Prozent. Entscheidend ist die Pendelzeit nach Wien, die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde und die Qualität der Nahversorgungsinfrastruktur.

Region / Nutzungsart Zinssatz (Orientierung)
Speckgürtel Wohnen (Klosterneuburg, Mödling, Baden) 3,5 – 4,5 %
Stadt-Wohnen NÖ (Wr. Neustadt, St. Pölten Zentrum) 4,5 – 5,5 %
Ländliches NÖ Wohnen 5,0 – 7,0 %
Gewerbe NÖ 6,0 – 8,0 %

Liegenschaftszinssatz übrige Bundesländer

Salzburg und Innsbruck nähern sich in guten Lagen dem Wiener Niveau an. Tourismusintensive Lagen in Tirol und Vorarlberg bilden eine eigene Kategorie: Der Markt ist sehr illiquide, aber die Zahlungsbereitschaft für Top-Ferienimmobilien ist außergewöhnlich hoch, was zu sehr niedrigen Zinssätzen führen kann. Graz hat als zweitgrößte Stadt deutlich höhere Zinssätze als Wien, was die geringere Markttiefe und das höhere Leerstandsrisiko reflektiert.

Ländliche Lagen in der Steiermark, Kärnten und dem südlichen Burgenland zeigen die höchsten Zinssätze. Hier ist das Mietausfallrisiko am größten, die Restnutzungsdauer faktisch schwerer zu schätzen und die Liquidität des Marktes am niedrigsten. Zinssätze über 7,0 Prozent sind in diesen Lagen realistisch.

Oberösterreich

Region / Nutzungsart Zinssatz (Orientierung)
Linz Wohnen Top-Lage (Urfahr, Froschberg) 3,5 – 4,5 %
Linz Wohnen Standardlage 4,5 – 5,5 %
Wels, Steyr, Vöcklabruck 4,5 – 5,5 %
Ländliches OÖ Wohnen 5,5 – 7,0 %

Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland

Region / Nutzungsart Zinssatz (Orientierung)
Salzburg Stadt Wohnen 3,5 – 4,5 %
Innsbruck Wohnen 3,5 – 4,5 %
Tourismuslagen Tirol/Vorarlberg (Kitzbühel, Lech, Zell am See u.a.) 2,5 – 4,0 %
Graz Wohnen 4,0 – 5,0 %
Klagenfurt Wohnen 4,5 – 5,5 %
Burgenland Wien-naher Bereich (Eisenstadt, Neusiedl am See) 4,5 – 5,5 %
Burgenland Süd ländlich 6,0 – 8,0 %
Ländliche Lagen allgemein (Stmk, Ktn, Bgld peripher) 5,5 – 7,5 %

Orientierungswerte auf Basis von Marktbeobachtungen 2024/2025. Tourismuslagen können je nach Kategorie und Saison stark abweichen.

Was den Liegenschaftszinssatz bestimmt

Der Liegenschaftszinssatz ist keine Konstante, sondern ein Marktparameter. Er ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Risikokomponenten. Sachverständige sind verpflichtet, den angesetzten Wert auf Basis konkreter Marktdaten zu begründen und nicht einfach einen Tabellenwert zu übernehmen.

  1. 1. Lagequalität

    A-Lage vs. B-Lage vs. C-Lage ist der stärkste Einzelfaktor. Eine Lage mit hoher Erreichbarkeit, guter Infrastruktur und stabiler Bevölkerungsentwicklung rechtfertigt einen niedrigeren Zinssatz als eine strukturschwache Randlage. Innerhalb von Wien variiert der Lageeinfluss um bis zu 2 Prozentpunkte.

  2. 2. Mietausfallrisiko und Mieterstruktur

    Ein Zinshaus mit langfristig gebundenen Altmietern unter dem Marktniveau hat ein anderes Risikoprofil als ein Neubau mit marktkonformen Mieten. Ebenso erhöht ein Büroobjekt mit einem einzigen Ankermieter das Konzentrationsrisiko, was mit einem Zinsaufschlag zu berücksichtigen ist.

  3. 3. Restnutzungsdauer (RND)

    Eine kurze Restnutzungsdauer erhöht das Risiko für den Investor und rechtfertigt einen höheren Zinssatz. Bei sehr alten Gebäuden ohne absehbare Sanierung kann die RND unter 30 Jahren liegen, was den Vervielfältiger deutlich reduziert. Die RND-Annahme im Ertragswertverfahren muss dokumentiert und begründet sein.

  4. 4. Marktliquidität

    Ein illiquider Markt bedeutet höheres Exitrisiko für den Investor. Wer in einer Gemeinde mit 3.000 Einwohnern ein Zinshaus kauft, kann es nicht so schnell wieder verkaufen wie in Wien. Dieses Liquiditätsrisiko drückt sich in einem höheren Zinssatz aus.

  5. 5. Erhaltungs- und Sanierungsaufwand

    Ein Gründerzeithaus mit aufgeschobenen Sanierungen (Dach, Lift, Heizung) hat ein anderes Risikoprofil als ein frisch saniertes Objekt. Im Ertragswertverfahren werden Erhaltungskosten zwar im Reinertrag abgezogen, aber ein deutlich erhöhter Sanierungsbedarf kann zusätzlich einen Zinszuschlag rechtfertigen.

  6. 6. Makroökonomisches Zinsumfeld

    Der Liegenschaftszinssatz korreliert langfristig mit risikofreien Alternativrenditen (10-jährige AT-Bundesanleihe, EZB-Leitzins). Steigen die Kapitalmarktzinsen, steigen auch die Liegenschaftszinssätze, weil Investoren höhere Risikoprämien für illiquide Sachwerte verlangen. Die Zinswende 2022-2024 hat das direkt gezeigt: Liegenschaftszinssätze sind seither um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte gestiegen.

Auswirkung auf den Verkehrswert: Sensitivitätsbeispiel

Das folgende Beispiel zeigt, wie stark der Liegenschaftszinssatz den Ertragswert beeinflusst. Annahmen: Reinertrag 100.000 EUR/Jahr, Restnutzungsdauer 60 Jahre. Der Vervielfältiger ergibt sich aus der Formel für zeitlich begrenzte Kapitalisierung.

Zinssatz Vervielfältiger Ertragswert (EUR) Veränderung vs. 3,5%
3,5 % 25,49 2.549.000 Referenz
4,0 % 23,11 2.311.000 -9,3 %
4,5 % 21,17 2.117.000 -17,0 %
5,0 % 19,57 1.957.000 -23,2 %

0,5 Prozentpunkte Unterschied entsprechen hier rund 9 bis 10 Prozent Verkehrswertänderung. Der Liegenschaftszinssatz ist damit die kritischste Einzelannahme im Ertragswertverfahren. In Gerichtsgutachten ist er der Parameter, der am häufigsten angefochten wird. Eine Änderung von 3,5% auf 4,5% bei einem Reinertrag von 100.000 EUR/Jahr reduziert den Ertragswert um 432.000 EUR. Diesen Unterschied muss der Sachverständige begründen können.

Der Vervielfältiger nimmt mit steigendem Zinssatz nicht linear ab. Bei niedrigen Zinssätzen ist die Sensitivität besonders hoch: Ein Fehler von 0,5 Prozentpunkten im Niedrigzinsbereich wirkt sich stärker aus als derselbe Fehler bei 6,0 Prozent. Das macht die Zinssatzwahl in hochwertigen Lagen besonders heikel.

Aktuelles Zinsumfeld 2025 und 2026

Der EZB-Leitzins hat seinen Höhepunkt bei 4,5 Prozent (September 2023) überschritten und wurde seither schrittweise auf ca. 3,0 bis 3,5 Prozent gesenkt (Stand: 2025). Die 10-jährige österreichische Bundesanleihe notiert in einem ähnlichen Bereich.

Für Liegenschaftszinssätze bedeutet das: Die starke Aufwärtsbewegung 2022 und 2023 ist vorbei. Zinssätze haben sich auf dem erhöhten Niveau stabilisiert. Ein Rückfall auf die Tiefstwerte aus 2020 und 2021 (als 10-jährige Anleihen nahe null lagen) ist nicht zu erwarten. Sachverständige, die noch Zinssätze aus dieser Niedrigzinsphase als Referenz verwenden, riskieren eine systematische Überbewertung.

Folgende Entwicklung ist für 2026 plausibel:

  • + EZB-Leitzins: ca. 2,5 bis 3,0 Prozent, weitere Senkungen möglich aber graduell
  • + 10-jährige AT-Anleihe: ca. 2,8 bis 3,2 Prozent
  • + Liegenschaftszinssätze: leichte Entspannung möglich, kein Rückfall auf Pre-2022-Niveau
  • + Gutachten aus 2025/2026 sollten aktuelle Marktnachweise aus IPS und IMMOunited verwenden

Disclaimer und Pflicht zur eigenen Marktanalyse

Die Werte auf dieser Seite sind Orientierungswerte basierend auf Marktbeobachtungen 2024/2025, abgeleitet aus dem Immobilienpreisspiegel (IPS), IMMOunited-Datenbanken und dem EZB-Zinsumfeld nach den Leitzinserhöhungen 2022-2024.

Der konkrete Liegenschaftszinssatz in einem Gutachten muss aus aktuellen, regionalen Marktnachweisen abgeleitet und im Gutachten begründet werden. Die Tabelle auf dieser Seite ersetzt keine eigene Marktanalyse und entbindet den Sachverständigen nicht von seiner fachlichen Verantwortung gemäß § 5 LBG und den Anforderungen der ÖNORM B 1802.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Liegenschaftszinssatz und wie unterscheidet er sich vom Bankzinssatz? +
Der Liegenschaftszinssatz (auch Kapitalisierungszinssatz) ist kein Kredit- oder Einlagenzinssatz, sondern der Prozentsatz, mit dem der jährliche Reinertrag einer Liegenschaft im Ertragswertverfahren auf einen Barwert (Verkehrswert) kapitalisiert wird. Er enthält eine Risikoprämie für Standort, Mieterstruktur, Mietausfallrisiko und Marktliquidität. Ein Bankzinssatz drückt Kreditkosten aus, der Liegenschaftszinssatz drückt die Renditeerwartung des Marktes für eine konkrete Liegenschaft aus.
Wie berechne ich den Vervielfältiger aus dem Liegenschaftszinssatz? +
Bei einer zeitlich begrenzten Betrachtung (endliche Restnutzungsdauer) gilt: Vervielfältiger = [1 - (1 + i)^(-n)] / i, wobei i der Liegenschaftszinssatz als Dezimalzahl und n die Restnutzungsdauer in Jahren ist. Bei 4,0% und 60 Jahren Restnutzungsdauer ergibt das einen Vervielfältiger von 23,11. Bei unendlicher Nutzungsdauer vereinfacht sich die Formel zu 1/i, also 1/0,04 = 25,00. In der österreichischen Praxis wird meist mit der endlichen Formel gerechnet.
Warum ist ein niedriger Liegenschaftszinssatz nicht automatisch besser? +
Ein niedrigerer Zinssatz führt zu einem höheren Ertragswert, was aus Sicht des Eigentümers positiv erscheint. Aber ein zu niedriger Zinssatz widerspricht dem Markt: Er spiegelt nicht das tatsächliche Risiko der Liegenschaft wider. Ein Gerichtsgutachten mit einem unplausibel niedrigen Zinssatz wird angefochten. Der Sachverständige muss den angesetzten Zinssatz aus aktuellen Marktnachweisen ableiten und im Gutachten begründen, nicht optimieren.
Was gilt in Österreich als Rechtsgrundlage für den Liegenschaftszinssatz? +
Das Ertragswertverfahren und damit der Liegenschaftszinssatz sind in § 5 LBG (Liegenschaftsbewertungsgesetz, BGBl. Nr. 150/1992) verankert. Die ÖNORM B 1802 konkretisiert die methodischen Anforderungen. Der Zinssatz muss aus aktuellen, regionalen Marktnachweisen abgeleitet werden. Eine pauschale Übernahme von Richtwerten ohne Begründung ist methodisch unzulässig.
Wie hat sich der Liegenschaftszinssatz durch die EZB-Zinswende 2022-2024 verändert? +
Die EZB-Leitzinserhöhungen von 0% auf 4,5% (2022-2023) haben die risikofreie Alternativrendite deutlich erhöht. In der Folge sind die Liegenschaftszinssätze am österreichischen Markt um durchschnittlich 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte gestiegen. Das entspricht einer Verkehrswertminderung von bis zu 20% bei gleich bleibendem Reinertrag. Seit Mitte 2024 stabilisiert sich das Zinsumfeld. Für Gutachten in 2025-2026 sind aktuelle Marktdaten entscheidend, Zinssätze aus 2020-2021 unterschätzen das Risiko systematisch.

Bewertungsverfahren nach ÖNORM B 1802 und LBG: