Heideck-Korrektur in Österreich:
Lineare, progressive und degressive Methode

Die Heideck-Korrektur ist die in Österreich übliche Methode, um beim Sachwertverfahren die Alterswertminderung des Gebäudes zu berechnen. Sie mindert den Neubauwert proportional zum Alter und zum verbleibenden Nutzungspotenzial. Diese Seite erklärt alle drei Varianten mit konkreten Formeln, zeigt die typischen Gesamtnutzungsdauern nach Bauart, klärt den Effekt von Sanierungen auf die Restnutzungsdauer und listet die fünf häufigsten Fehler in der Praxis.

Autor: Colin Fuchs-Robetin · Stand: Mai 2026 · Rechtsgrundlage: LBG, BGBl. Nr. 150/1992; ÖNORM B 1802

Was ist die Heideck-Korrektur?

Im Sachwertverfahren ermitteln Sie den Gebäudewert, indem Sie den Neubauwert (Bruttoherstellungskosten) um die bisherige Wertminderung durch Alter und Abnutzung reduzieren. Diese Alterswertminderung berechnen österreichische Sachverständige standardmäßig nach der Heideck-Korrektur, benannt nach Wolfgang Heideck, der die Methodik in der österreichischen Bewertungspraxis etabliert hat.

Die Heideck-Korrektur ist nicht wörtlich in der ÖNORM B 1802 genannt, gilt aber als anerkannte Methode und wird von Gerichten und Gutachterausschüssen akzeptiert. Die ÖNORM B 1802 fordert, dass die Wertminderung nachvollziehbar begründet wird. Abweichungen von der linearen Standardvariante sind möglich, müssen aber im Gutachten explizit dargelegt sein.

Die Methode greift ausschließlich auf den Gebäudewert, nicht auf den Bodenwert. Boden unterliegt keiner technischen Alterung im Sinne des Sachwertverfahrens. Das Ergebnis der Heideck-Korrektur ist der Gebäuderestwert, der dann mit dem Bodenwert zum vorläufigen Sachwert addiert wird. Zur Plausibilisierung des Gesamtergebnisses bietet sich das Vergleichswertverfahren an, sofern ausreichend Vergleichstransaktionen vorliegen.

Die drei Varianten der Heideck-Korrektur

Alle drei Varianten verwenden dieselben Grundgrössen: Gebäudealter und Gesamtnutzungsdauer (GND). Der Unterschied liegt im Exponenten, der die Form der Abschreibungskurve bestimmt.

Lineare Methode (Standard)

Die lineare Heideck-Korrektur kommt in der österreichischen Praxis in rund 95 Prozent aller Sachwertgutachten zum Einsatz. Die Wertminderung steigt gleichmäßig pro Jahr an.

Wertminderung (%) = Gebäudealter / GND
Restwertfaktor = 1 - Wertminderung
Gebäuderestwert = Neubauwert × Restwertfaktor

Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1995, Stichtag 2026 (Gebäudealter 31 Jahre), GND 80 Jahre.

Wertminderung = 31 / 80 = 38,75%
Restwertfaktor = 1 - 0,3875 = 0,6125
Gebäuderestwert = Neubauwert × 61,25%

Das Gebäude hat noch 61,25 Prozent seines Neubauwerts. Die lineare Kurve nimmt jedes Jahr denselben Prozentwert ab: bei GND 80 sind das 1/80 = 1,25 Prozentpunkte pro Jahr.

Progressive Methode (selten, für werthaltige Altbestände)

Bei der progressiven Variante liegt der Exponent k über 1. Das bedeutet: In den ersten Jahren fällt die Wertminderung schneller an als bei der linearen Methode, gegen Ende der Nutzungsdauer verlangsamt sich der Abfall. Das Ergebnis ist zunächst eine höhere Wertminderung als linear, gegen Ende jedoch eine niedrigere.

Warten Sie: Das klingt kontraintuitiv. Für ein junges Gebäude ergibt die progressive Methode mit k = 1,5 eine niedrigere Wertminderung als die lineare. Erst nach der Hälfte der Nutzungsdauer übersteigt die progressive Kurve die lineare. Die Namensgebung bezieht sich auf die mathematische Form der Kurve, nicht darauf, ob der Restwert höher oder niedriger ausfällt.

Wertminderung = (Gebäudealter / GND)^k
typisch: k = 1,5 für progressive Variante

Beispiel mit k = 1,5: Gründerzeitgebäude Wien, 100 Jahre alt (RND-bereinigt: 40 Jahre Berechnungsalter), GND 120 Jahre.

Basisquotient: 40 / 120 = 0,3333
Progressive Wertminderung: 0,3333^1,5 = 0,1925 = 19,25%
Linear zum Vergleich: 33,33%
Restwertfaktor progressiv: 80,75% (statt 66,67% linear)

Die progressive Variante ist in Ausnahmefällen begründbar, zum Beispiel bei Gründerzeitbauten mit massiver Ziegelkonstruktion, die trotz hohem Realter eine hohe Substanzqualität aufweisen. Die Begründung muss explizit im Gutachten stehen, inklusive Nennung des Exponenten k.

Degressive Methode (kaum noch verwendet)

Bei der degressiven Variante liegt der Exponent k unter 1. Die Wertminderung in den ersten Jahren ist geringer als linear, steigt aber gegen Ende der Nutzungsdauer überproportional an. Der Restwert sinkt zunächst langsam, dann schnell.

Wertminderung = (Gebäudealter / GND)^k
typisch: k = 0,8 für degressive Variante

Beispiel mit k = 0,8: Lagerhalle, 20 Jahre alt, GND 40 Jahre.

Basisquotient: 20 / 40 = 0,5000
Degressive Wertminderung: 0,5^0,8 = 0,5743 = 57,43%
Linear zum Vergleich: 50,00%
Restwertfaktor degressiv: 42,57% (statt 50,00% linear)

In der aktuellen österreichischen Gutachtenpraxis wird die degressive Variante kaum noch verwendet. Der Default ist immer linear. Wählen Sie eine nicht-lineare Variante, müssen Sie die Abweichung begründen und den Exponenten k im Gutachten nennen.

Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer

Die Gesamtnutzungsdauer (GND) beschreibt, wie lange ein Gebäude dieser Bauart bei normaler Instandhaltung technisch und wirtschaftlich nutzbar bleibt. Sie ist eine Eigenschaft der Konstruktion und des Materials, nicht des individuellen Gebäudes. Die GND wird durch Sanierungen nicht verlängert.

Die Restnutzungsdauer (RND) ist die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer des konkreten Gebäudes zum Bewertungsstichtag. Sie ergibt sich in der Regel aus der Befundaufnahme des Sachverständigen vor Ort. Eine genaue Befundaufnahme ist die Grundlage für eine vertretbare RND-Einschätzung, da sie den tatsächlichen Erhaltungszustand aller relevanten Bauteile dokumentiert.

Das Berechnungsalter für die Heideck-Formel ergibt sich nicht zwingend aus dem Realalter des Gebäudes. Bei sanierten Objekten setzt man:

Berechnungsalter = GND - RND (nach Sanierung)
Gebäudeart GND (Jahre) Hinweis
Massivbau Wohnen, einfach 60 - 70 Ziegel/Beton, einfache Ausfuhrung
Massivbau Wohnen, Standard 80 Regelfall EFH/RH Österreich
Massivbau Wohnen, hochwertig 100 Sichtbeton, Edelausfuhrung
Holzbau 60 - 80 Je nach Holzschutzstandard
Industriebau 40 - 60 Stahl/Beton, nutzungsabhangig
Lager-/Hallenbau einfach 30 - 40 Leichtkonstruktion, hoher Verschleiss

Orientierungswerte aus der österreichischen Sachverständigenpraxis. Die GND im konkreten Gutachten ist zu begründen und kann bei Besonderheiten (Baumaterial, Erhaltungszustand, historische Bauweise) abweichen.

Sanierung und ihre Wirkung auf die Restnutzungsdauer

Die häufigste Fehlerquelle in der Praxis: Ein Eigentümer hat renoviert, der Sachverständige setzt die RND zu hoch an. Die entscheidende Frage ist immer, welche Bauteile saniert wurden und ob diese die verbleibende Lebensdauer des Gebäudes substanziell verlängern.

Substanzrelevante Sanierungsmaßnahmen, die die RND verlängern:

  • + Dach komplett erneuert: RND-Verlängerung um 20 bis 30 Jahre möglich
  • + Heizung und Haustechnik erneuert: RND-Verlängerung um 15 bis 25 Jahre
  • + Fenster und Fassade: RND-Verlängerung um 10 bis 20 Jahre
  • + Elektrik und Leitungen: RND-Verlängerung um 10 bis 20 Jahre
  • + Vollsanierung (alle Gewerke): RND nach Sanierung 50 bis 70 Jahre möglich

Nicht substanzrelevant (keine oder minimale RND-Verlängerung):

  • - Neue Bodenbeläge, Malerarbeiten, Küchenausstattung
  • - Badezimmer-Kosmetik ohne Leitungserneuerung
  • - Außenanlagen, Garten, Zäune

Bei einer Mischsanierung, bei der nur einzelne Bauteile erneuert wurden, differenzieren Sie die RND-Einschätzung bauteilbezogen. Eine genaue Befundaufnahme mit Dokumentation des Zustands jedes Bauteils ist die Voraussetzung für eine vertretbare RND-Begründung.

Praxisbeispiel: Reihenhaus Niederösterreich nach Vollsanierung

Das folgende Beispiel ist anonymisiert. Es zeigt, wie die RND-Neubemessung nach einer Vollsanierung das Berechnungsalter und damit die Wertminderung verändert.

Objekt: Reihenhaus, Massivbau
Lage: Niederösterreich, ländlich-suburban
Baujahr: 1980 (Realalter: 46 Jahre, Stichtag 2026)
Vollsanierung: 2018 (Heizung, Fenster, Bad, Elektrik)
BGF: 142 m²
Bauklasse: III (gut), NHK 2025: 2.900 EUR/m²
GND: 80 Jahre (Massivbau Wohnen Standard)

Schritt 1: RND nach Vollsanierung einschätzen. Die Vollsanierung 2018 erneuerte Heizung, Fenster, Bad und Elektrik. Dach und Tragkonstruktion sind original von 1980, aber in gutem Zustand. Der Sachverständige setzt die RND zum Stichtag 2026 auf 55 Jahre an. Das ist vertretbar, aber zu begründen.

Schritt 2: Berechnungsalter bestimmen.

Berechnungsalter = GND - RND = 80 - 55 = 25 Jahre
(statt 46 Jahre Realalter)
Position Berechnung Wert (EUR)
Neubauwert 142 m² × 2.900 EUR/m² (NHK 2025, BK III) 411.800
Heideck-Korrektur (linear) 25 / 80 = 31,25% Wertminderung. Restwertfaktor: 68,75% -128.688
Gebäuderestwert 411.800 × 0,6875 283.113

Zum Vergleich: Mit Realalter 46 Jahre ergäbe sich eine Wertminderung von 46/80 = 57,5%. Gebäuderestwert dann: 411.800 × 0,425 = 175.015 EUR. Der Unterschied durch die RND-Neubemessung beträgt rund 108.000 EUR. Diese Differenz muss durch eine saubere Befundaufnahme und begründete RND-Einschätzung vertretbar sein.

Häufige Fehler bei der Heideck-Korrektur

Die folgenden fünf Fehler führen in der Praxis zu systematischen Über- oder Unterbewertungen des Gebäuderestwerts.

  1. 1. Realalter statt RND-bezogenem Berechnungsalter

    Bei sanierten Gebäuden wird das Realalter direkt in die Formel eingesetzt, ohne RND-Neubemessung. Das führt zu einer zu hohen Wertminderung und einem zu niedrigen Gebäuderestwert. Die RND-Einschätzung nach Sanierung ist Pflicht.

  2. 2. Sanierung setzt RND auf GND-Niveau

    Nach einer Vollsanierung wird die RND auf den vollen GND-Wert gesetzt, als wäre das Gebäude neu. Das ist nicht vertretbar: Tragkonstruktion, Fundament und Außenwände sind noch original. Eine RND von 70 oder 80 Jahren für ein vollsaniertes Gebäude von 1960 ist überhöht.

  3. 3. Progressive Variante ohne Begründung

    Die progressive Methode ergibt bei mittelalten Gebäuden eine niedrigere Wertminderung als die lineare Variante und erhöht damit den Restwert. Wer sie ohne explizite Begründung wählt, riskiert einen angreifbaren Wertansatz. Default ist linear, Abweichungen sind erklärungspflichtig.

  4. 4. GND pauschal zu hoch oder zu niedrig

    Eine GND von 100 Jahren für ein einfaches Ziegelgebäude aus den 1970er Jahren oder 40 Jahren für einen soliden Gründerzeitbau verfehlt die Realität. Die GND-Wahl muss zur Bauart, zum Material und zum Baujahr passen. Abweichungen von den Standardwerten sind zu begründen.

  5. 5. Mischsanierung nicht differenziert bewertet

    Heizung und Fenster neu, Dach und Elektrik original: Viele Gutachten behandeln diese Situation zu pauschal, entweder zu optimistisch ("wurde saniert, also hohe RND") oder zu pessimistisch ("Realalter gilt"). Die korrekte Vorgehensweise ist eine bauteilbezogene Einschätzung mit expliziter Gewichtung der sanierten und nicht sanierten Bauteile.

Wie Gutachten-KI die Heideck-Korrektur automatisiert

Gutachten-KI ist ein Custom-Tool für österreichische Immobilien-Sachverständige. Sie geben Baujahr, GND und RND (nach allfälliger Sanierung) ein. Das Tool berechnet alle drei Varianten der Heideck-Korrektur, schreibt die Begründung in den Gutachtenblock und integriert den Gebäuderestwert automatisch ins Sachwertverfahren. Die fachliche Verantwortung für RND-Einschätzung und Variantenwahl bleibt bei Ihnen. Das Tool übernimmt die Rechnung und die Dokumentation.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Heideck-Korrektur in der ÖNORM B 1802 vorgeschrieben? +
Die ÖNORM B 1802 schreibt keine bestimmte Formel für die Alterswertminderung vor. Die Heideck-Korrektur gilt aber als anerkannte Standardmethode der österreichischen Sachverständigenpraxis und wird von Gerichten und Gutachterausschüssen akzeptiert. Abweichungen von der linearen Variante sind zulässig, müssen im Gutachten aber explizit begründet werden.
Wie unterscheidet sich die Heideck-Korrektur von der linearen Abschreibung in Deutschland? +
Methodisch ist die lineare Heideck-Korrektur der deutschen linearen Alterswertminderung ähnlich: Wertminderung gleich Gebäudealter geteilt durch Gesamtnutzungsdauer. Der entscheidende Unterschied liegt im Rechtsrahmen: In Österreich gilt das LBG (BGBl. Nr. 150/1992), nicht die deutsche ImmoWertV. Die verwendeten Gesamtnutzungsdauern und NHK-Werte stammen aus österreichischen Quellen (Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen), nicht aus deutschen Tabellen.
Wann darf ich die progressive Variante verwenden? +
Die progressive Heideck-Korrektur (Exponent k > 1) ergibt eine niedrigere Wertminderung als die lineare Methode und erhöht damit den Gebäuderestwert. Sie ist in Ausnahmefällen begründbar, etwa bei sehr werthaltigen Altbauten mit hochwertiger Konstruktion (Gründerzeitgebäude Wien, Sichtbetonbauten), die trotz hohem Alter einen überproportional hohen Substanzwert aufweisen. Die Begründung muss im Gutachten stehen, und der Exponent k ist zu nennen.
Verlängert eine Vollsanierung die Gesamtnutzungsdauer? +
Nein. Die Gesamtnutzungsdauer (GND) ist eine Eigenschaft der Bauart und Konstruktion, sie wird durch Sanierungen nicht verlängert. Was sich ändert, ist die Restnutzungsdauer (RND): Nach einer Vollsanierung wird die RND neu eingeschätzt, typisch 50 bis 70 Jahre für Massivbauten. Das implizite Berechnungsalter ergibt sich dann aus GND minus RND. So kann ein 46 Jahre altes Gebäude nach Vollsanierung rechnerisch wie ein 25 Jahre altes behandelt werden.
Was ist der häufigste Fehler bei der RND-Einschätzung nach Sanierung? +
Der häufigste Fehler ist die Gleichsetzung von kosmetischer Renovierung mit substanzverbessernder Sanierung. Neue Böden, frische Farbe und eine moderne Küche verlängern die RND kaum. Substanzrelevant sind Dach, Heizung, Fenster, Elektrik und Leitungen. Eine Mischsanierung, bei der nur Teile saniert wurden, muss differenziert bewertet werden: welche Bauteile wurden saniert, welche nicht, und wie wirkt sich das anteilig auf die RND aus.

Alle Bewertungsverfahren nach ÖNORM B 1802: