Ertragswertverfahren in Österreich:
Liegenschaftszinssatz, Berechnung, Praxis

Das Ertragswertverfahren ist das dritte normative Verfahren der ÖNORM B 1802 und das Pflichtverfahren für alle Renditeobjekte: Zinshäuser, Bürogebäude, Geschäftslokale, Hotels. Es leitet den Verkehrswert direkt aus dem nachhaltig erzielbaren Mietertrag ab. Diese Seite erklärt alle Berechnungsschritte vollständig, vom Rohertrag über den Liegenschaftszinssatz bis zum Vervielfältiger. Sie finden außerdem aktuelle Zinssatzbandbreiten für Wien und die Bundesländer, ein anonymisiertes Praxisbeispiel eines Wiener Zinshauses im 8. Bezirk sowie die fünf häufigsten Fehlerquellen.

Autor: Colin Fuchs-Robetin · Stand: Mai 2026 · Rechtsgrundlage: § 5 LBG, BGBl. Nr. 150/1992; ÖNORM B 1802

Wann das Ertragswertverfahren angewendet wird

Das Ertragswertverfahren kommt zum Einsatz, wenn das Bewertungsobjekt vorrangig zur Erzielung von Erträgen dient. Das sind typisch:

  • Zinshäuser und Mietshäuser (Wohn- und Wohn-Geschäftshäuser)
  • Büro- und Geschäftsgebäude
  • Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe
  • Einzelhandelsobjekte und Shoppingcenter
  • Renditeobjekte aller Art mit nachhaltigem Mietertrag

Nicht geeignet ist das Verfahren für eigengenutzte Einfamilienhäuser ohne messbaren Mietertrag: Dort ist das Sachwertverfahren die richtige Methode. Für urbane Eigentumswohnungen mit ausreichend Vergleichsverkäufen dominiert das Vergleichswertverfahren. Gemäß § 7 LBG liegt die Methodenwahl im fachlichen Ermessen des Sachverständigen. In der Praxis kombinieren viele Gutachter zwei Verfahren zur Plausibilisierung.

Bei Bankenbewertungen nach der KIM-Verordnung (seit 2022) ist das Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten oft zwingend als primäres Verfahren vorgeschrieben. Das DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) gilt als Sondervariante für Objekte mit volatilen oder absehbar stark veränderten Cashflows.

Rechtsgrundlage: § 5 LBG und ÖNORM B 1802

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), BGBl. Nr. 150/1992, legt in § 5 explizit fest: Das Ertragswertverfahren ist das anerkannte Verfahren für Liegenschaften, die vorrangig zur Erzielung von Erträgen dienen. § 2 LBG definiert den Verkehrswert als den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis unter Berücksichtigung aller wertbestimmenden Umstände.

Die ÖNORM B 1802 konkretisiert den Berechnungsablauf: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Reinertrag der baulichen Anlage, Liegenschaftszinssatz, Vervielfältiger, Bodenwert. Abweichungen von dieser Systematik sind im Gutachten explizit zu begründen. Die ÖNORM ist keine Rechtsnorm, gilt aber als anerkannte Regel der Technik in der österreichischen SV-Praxis.

Ergänzend relevant: Bei gerichtlich beauftragten Bewertungen gelten §§ 351 und 365 ZPO sowie das SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz). Die fachliche Verantwortung, einschließlich der Wahl des Liegenschaftszinssatzes, verbleibt immer beim Sachverständigen.

Berechnungsschritte im Detail

Das Ertragswertverfahren folgt einer siebenstufigen Abfolge. Fehler in frühen Stufen, besonders beim Rohertrag und beim Liegenschaftszinssatz, wirken sich direkt auf den Verkehrswert aus.

1. Rohertrag ermitteln

Der Rohertrag ist der jährliche Bruttomietertrag, den die Liegenschaft bei vollständiger Vermietung zum Bewertungsstichtag erzielt oder erzielen könnte. Maßgeblich ist die ortsübliche Miete, nicht unbedingt die vertraglich vereinbarte: Liegt eine Miete erheblich unter der ortsüblichen (etwa bei Altmietverträgen mit Richtwertmiete), setzt der Sachverständige die ortsübliche Miete als rechnerischen Ansatz an und dokumentiert die Abweichung.

Bei gemischt genutzten Objekten (Wohnen plus Gewerbe) sind Wohn- und Gewerbemieten getrennt auszuweisen, weil sie unterschiedliche Liegenschaftszinssätze erfordern können.

2. Bewirtschaftungskosten abziehen

Die Bewirtschaftungskosten (BWK) umfassen alle Kosten, die beim Eigentümer verbleiben und nicht auf Mieter umgelegt werden können:

Kostenart Typische Bandbreite
Verwaltungskosten 1 – 3 % des Rohertrags
Instandhaltungskosten 8 – 15 EUR/m² Wohnfläche/Jahr
Mietausfallwagnis 2 – 4 % des Rohertrags
Nicht umlagefähige Betriebskosten objektspezifisch

In Wien sind beim Mietausfallwagnis aktuell 3 bis 4 Prozent realistisch, besonders bei Bestandsmietverträgen mit eingeschränkter Weitervermietbarkeit. Optimistische 2-Prozent-Ansätze unterschätzen das tatsächliche Leerstandsrisiko. Bei Altbauten in Wien (Gründerzeit) liegen die Instandhaltungskosten näher an 12 bis 15 EUR/m² als an 8 EUR/m².

3. Reinertrag der baulichen Anlage

Der Reinertrag der gesamten Liegenschaft ergibt sich als:

Reinertrag Liegenschaft = Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten

Davon wird die Bodenwertverzinsung abgezogen, also der Betrag, den das Grundstück bei alternativer Nutzung als reine Kapitalanlage erzielen würde. Der Zinssatz für die Bodenwertverzinsung entspricht üblicherweise dem Liegenschaftszinssatz des Gesamtobjekts.

Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszinssatz
Reinertrag bauliche Anlage = Reinertrag Liegenschaft minus Bodenwertverzinsung

Nur der Reinertrag der baulichen Anlage fliesst in den Vervielfältiger ein. Der Bodenwert wird am Ende separat addiert. Diese Trennung ist systematisch wichtig: Bodenwert und Gebäudewert werden unabhängig voneinander ermittelt.

4. Liegenschaftszinssatz anwenden

Der Liegenschaftszinssatz (auch Kapitalisierungszinssatz) ist die marktübliche Renditeerwartung für vergleichbare Immobilien zum Bewertungsstichtag. Er drückt aus, welchen Anteil des Verkehrswertes ein typischer Investor jährlich als Reinertrag erwartet.

Der Zinssatz ist kein fixer Tabellenwert. Er ergibt sich aus der Auswertung tatsächlicher Transaktionen vergleichbarer Objekte. Einflussfaktoren sind: Lagequalität, Mieterstruktur, Restnutzungsdauer, Marktliquidität und das makroökonomische Zinsumfeld. Nach den EZB-Leitzinserhöhungen 2022 bis 2024 sind die Liegenschaftszinssätze in Österreich um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte gestiegen. Gutachten mit Zinssätzen aus 2020 oder 2021 sind heute nicht mehr marktkonform.

5. Vervielfältiger berechnen

Der Vervielfältiger (V) gibt an, mit welchem Faktor der Jahresreinertrag zu multiplizieren ist, um den Ertragswert der baulichen Anlage zu erhalten. Er berücksichtigt sowohl den Liegenschaftszinssatz (i) als auch die Restnutzungsdauer (n):

V = (1 minus (1 + i)^(-n)) / i

Beispiel: Liegenschaftszinssatz 3,75 Prozent, Restnutzungsdauer 60 Jahre. V = (1 minus 1,0375^(-60)) / 0,0375 = rund 23,68. Ein jährlicher Reinertrag von 76.640 EUR ergibt einen Ertragswert der baulichen Anlage von rund 1.815.000 EUR.

Bei sehr langen Restnutzungsdauern (über 70 Jahre) nähert sich der Vervielfältiger dem Kehrwert des Zinssatzes (ewige Rente: V = 1/i). Bei 3,75 Prozent wäre das 26,67. Der Unterschied zwischen 60 und 80 Jahren RND ist dann vergleichsweise gering, der genaue RND-Ansatz bleibt aber dokumentationspflichtig.

6. Ertragswert der baulichen Anlage

Der Ertragswert der baulichen Anlage ist das Produkt aus Reinertrag der baulichen Anlage und Vervielfältiger:

Ertragswert bauliche Anlage = Reinertrag bauliche Anlage × Vervielfältiger

7. Bodenwert addieren und Verkehrswert runden

Der Bodenwert ist separat durch Vergleichspreise unbebauter oder vergleichbar bebauter Grundstücke zu ermitteln. Er wird zum Ertragswert der baulichen Anlage addiert:

Verkehrswert (Ertragswert) = Ertragswert bauliche Anlage + Bodenwert

Das Ergebnis wird auf einen sinnvollen Betrag gerundet, üblicherweise auf 5.000 bis 10.000 EUR bei Objekten im Millionenbereich. Die Scheingenauigkeit auf den Cent ist in einem Verkehrswertgutachten nicht angemessen und signalisiert mangelndes Methodenverständnis.

Liegenschaftszinssatz: was ihn bestimmt und typische Bandbreiten

Der Liegenschaftszinssatz hängt von fünf Hauptfaktoren ab:

  1. Lagequalität (Nachfrageüberhang, Infrastruktur, Stadtteildynamik)
  2. Mieterstruktur und Restlaufzeit der Mietverträge
  3. Restnutzungsdauer des Gebäudes
  4. Marktliquidität (Transaktionsvolumen vergleichbarer Objekte)
  5. Makroökonomisches Zinsumfeld (EZB-Leitzins, OeNB-Hypothekarzinsen)

Die folgenden Bandbreiten gelten für den Bewertungsstichtag Mai 2026. Sie sind Orientierungswerte aus Marktauswertungen und Sachverständigenerfahrung, kein Ersatz für objektspezifische Marktdaten. Nach den EZB-Zinsanhebungen 2022 bis 2024 liegen die Werte in allen Kategorien 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte über dem Stand von 2020.

Objekt / Lage Liegenschaftszinssatz
Wien, gute Wohnlage (1., 4., 6., 8., 9. Bezirk) 2,5 – 3,5 %
Wien, Standardlage (2., 5., 7., 15., 16. Bezirk) 3,5 – 4,5 %
Wien, B-Lage / Bezirke 14 – 23 4,0 – 5,0 %
NÖ ländlich, Wohnimmobilien 5,0 – 7,0 %
Büro / Gewerbe Wien, Top-Lage 4,5 – 5,5 %
Einzelhandel Wien, A-Lage 4,0 – 5,0 %

Orientierungswerte, Stand Mai 2026. Quelle: Sachverständigenerfahrung, OeNB-Berichte zum Immobilienmarkt, EZB-Zinsdaten. Jeder konkrete Ansatz erfordert objektspezifische Marktdaten.

Ein häufiger Fehler: Sachverständige übernehmen Zinssätze aus veralteten Gutachten oder internen Tabellen ohne Abgleich mit aktuellen Transaktionen. Der Liegenschaftszinssatz ist nach ÖNORM B 1802 durch Marktauswertung zu belegen oder explizit fachlich zu begründen.

Praxisbeispiel: Wiener Zinshaus 1080

Das folgende Beispiel ist anonymisiert. Die Größenordnungen entsprechen einem realen Wiener Zinshaus aus der Sachverständigenpraxis.

Objekt: Gründerzeithaus, vollunterkellert, 5 Stockwerke
Lage: Wien 1080, Josefstadt, Standardlage
Nutzung: 8 Wohnungen plus 2 Geschäftslokale EG
Grundstück: 380 m²
Bodenrichtwert: 4.200 EUR/m²
Restnutzungsdauer: 60 Jahre (nach Teilsanierung)
Position Berechnung EUR
Rohertrag Wohnen 8 Wohnungen, ortsübliche Miete 110.000
Rohertrag Gewerbe 2 Geschäftslokale EG 55.000
Rohertrag gesamt Jahres-Bruttomietertrag 165.000
Bewirtschaftungskosten Verwaltung 2,5 % + IHK 12 EUR/m² + Wagnis 3,5 % = 19,7 % -32.500
Reinertrag Liegenschaft Rohertrag minus BWK 132.500
Bodenwert 380 m² × 4.200 EUR/m² 1.596.000
Bodenwertverzinsung 1.596.000 × 3,5 % -55.860
Reinertrag bauliche Anlage 132.500 minus 55.860 76.640
Liegenschaftszinssatz Wien 1080, Standardlage 3,75 %
Vervielfältiger (1 minus 1,0375^-60) / 0,0375 23,68
Ertragswert bauliche Anlage 76.640 × 23,68 1.815.000
Bodenwert Separat ermittelt (s.o.) 1.596.000
Verkehrswert (Ertragswert) 1.815.000 + 1.596.000, gerundet 3.410.000

Der Liegenschaftszinssatz von 3,75 Prozent bewirkt hier einen Vervielfältiger von 23,68. Wäre er um nur 0,25 Prozentpunkte niedriger (3,5 %), stiege der Vervielfältiger auf rund 24,65 und der Ertragswert der baulichen Anlage auf rund 1.888.000 EUR. Der Gesamtverkehrswert läge dann bei rund 3.484.000 EUR. Ein Unterschied von 74.000 EUR, ausgelöst durch eine Viertelprozent-Entscheidung beim Zinssatz.

Häufige Fehlerquellen im Ertragswertverfahren

Diese fünf Fehler führen in der Praxis zu systematischen Über- oder Unterbewertungen und sind in Gerichtsgutachten besonders angreifbar.

  1. 1. Mietausfallwagnis zu niedrig angesetzt

    In Wien sind 2 Prozent Mietausfallwagnis für Bestandsmietverträge zu optimistisch. Bei Altmietverträgen mit eingeschränkter Nachvermietbarkeit sind 3 bis 4 Prozent realistisch. Der Unterschied von einem Prozentpunkt auf einen Rohertrag von 165.000 EUR beträgt 1.650 EUR jährlich, multipliziert mit dem Vervielfältiger von 23,68 ergibt das rund 39.000 EUR Bewertungseinfluss.

  2. 2. Liegenschaftszinssatz ohne aktuelle Marktnachweise

    Ein pauschaler Zinssatz aus einer veralteten internen Tabelle ohne Marktauswertung ist nicht ÖNORM-konform. Nach den EZB-Zinsanhebungen 2022 bis 2024 sind viele Gutachten aus dieser Zeit mit zu niedrigen Zinssätzen kalkuliert. Aktuelle Transaktionsdaten aus der Region sind Pflicht.

  3. 3. Bewirtschaftungskosten zu optimistisch

    Besonders Instandhaltungskosten werden bei Wiener Altbauten häufig unterschätzt. 8 EUR/m² gelten für moderne, gut erhaltene Objekte. Gründerzeithäuser mit veralteten Leitungen, Holzdachstühlen und Kastenfenstern liegen realistisch bei 12 bis 15 EUR/m².

  4. 4. Bodenwert nicht separat plausibilisiert

    Der Bodenwert ist eine eigenständige Größe und sollte durch Vergleichspreise für unbebaute oder vergleichbar bebaute Grundstücke in der Lage belegt werden. Ein pauschaler Ansatz ohne Nachweis ist im Gerichtsgutachten angreifbar. Alternativ: OeNB-Immobilienpreiskarte oder Kaufpreissammlung des zuständigen Bezirksgerichts heranziehen.

  5. 5. Restnutzungsdauer nach Sanierung zu hoch angesetzt

    Eine Dach- und Fassadensanierung verlängert die RND, aber nicht auf den Ursprungswert eines Neubaus. Substanzielle Sanierung (tragende Struktur, Leitungen, Heizung, Dach, Fenster) rechtfertigt eine deutliche Verlängerung. Eine rein kosmetische Sanierung (Malerarbeiten, neue Böden) tut das nicht. Der angesetzte RND-Wert ist im Gutachten zu dokumentieren und zu begründen.

Wie Gutachten-KI das Ertragswertverfahren beschleunigt

Gutachten-KI ist ein Custom-Tool für österreichische Immobilien-Sachverständige. Für das Ertragswertverfahren bedeutet das konkret:

  • + Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und Reinertrag berechnet das Tool nach Ihrer Eingabe automatisch. Sie sehen jeden Zwischenschritt mit Kommentar.
  • + Den Vervielfältiger errechnet das Tool aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer, inklusive Sensitivitätsanzeige für alternative Zinssätze.
  • + Orientierungswerte für Liegenschaftszinssätze nach Lage und Nutzungsart sind hinterlegt. Sie überschreiben jederzeit, das Tool dokumentiert Ihre Entscheidung mit Begründung.
  • + Der Output ist ein fertiger Berechnungsblock in Ihrer bestehenden Word-Vorlage, keine manuelle Übertragung, keine Formatierungsarbeit.

Die fachliche Verantwortung für Methodenwahl, Zinssatzansatz und RND-Begründung verbleibt bei Ihnen. Das Tool übernimmt die Rechenarbeit und die Dokumentation.

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Häufig gestellte Fragen

Wann wende ich das Ertragswertverfahren an, und wann das Sachwertverfahren? +
Das Ertragswertverfahren passt bei Renditeobjekten: Zinshäuser, Bürogebäude, Geschäftsimmobilien, Hotels. Der Grundgedanke ist, dass der Wert dieser Liegenschaften vom Mietertrag getrieben wird, nicht von den Herstellungskosten. Das Sachwertverfahren wählen Sie bei eigengenutzten Liegenschaften ohne messbaren Mietertrag, etwa einem Einfamilienhaus auf dem Land. Gemäß § 7 LBG liegt die Methodenwahl im fachlichen Ermessen des Sachverständigen. In der Praxis plausibilisieren Gutachter beide Verfahren gegeneinander.
Was ist der Unterschied zwischen Liegenschaftszinssatz und Kapitalisierungszinssatz? +
Die Begriffe werden in der österreichischen Praxis synonym verwendet. Der Liegenschaftszinssatz (auch Kapitalisierungszinssatz) ist die marktübliche Renditeerwartung für vergleichbare Immobilien. Er drückt aus, welchen Anteil des Verkehrswertes ein Investor jährlich als Reinertrag erwartet. Ein Liegenschaftszinssatz von 4,0 Prozent bedeutet: 100 EUR Reinertrag entsprechen einem Kapitalwert von 2.500 EUR. Der Zinssatz ist kein fixer Tabellenwert, sondern muss durch Marktauswertung plausibilisiert werden.
Wie stark hat die EZB-Zinswende 2022 bis 2024 die Liegenschaftszinssätze verändert? +
Deutlich spürbar. Nach Jahren nahe null stiegen die EZB-Leitzinsen bis September 2023 auf 4,5 Prozent. Das hat Finanzierungskosten erhöht und Alternativanlagen (Anleihen, Sparbuch) wieder attraktiver gemacht. In der Folge sind Liegenschaftszinssätze in Österreich im Schnitt um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte gestiegen. Gutachten aus 2020 oder 2021, die mit Liegenschaftszinssätzen von 2,5 bis 3,0 Prozent für Wiener Standardlagen kalkulierten, sind heute nicht mehr marktkonform. Aktuelle Marktauswertungen sind Pflicht.
Muss das Ertragswertverfahren bei Bankenbewertungen nach der KIM-Verordnung angewendet werden? +
Bei Renditeobjekten ist das Ertragswertverfahren nach der KIM-Verordnung (seit 2022) in der Regel das primäre Verfahren. Banken, die Immobilienkredite vergeben, sind verpflichtet, Bewertungen nach der ÖNORM B 1802 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Für Wohnimmobilien in Eigennutzung dominiert das Vergleichswertverfahren oder die Kombination mit dem Sachwertverfahren. Der Gutachter muss in seinem Bericht explizit begründen, welche Methode er als primäres Verfahren wählt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Ertragswertverfahren und dem DCF-Verfahren? +
Das klassische Ertragswertverfahren kapitalisiert einen stabilen, nachhaltigen Jahresreinertrag mit einem einzigen Zinssatz über die Restnutzungsdauer. Es eignet sich für Objekte mit stabilen Mietverträgen. Das DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) modelliert die Cashflows jahresweise, also unterschiedliche Mieterträge, geplante Investitionen, Leerstandsphasen, Mietanpassungen. Es ist aufwändiger, aber treffender bei Objekten mit volatilen oder absehbar veränderten Cashflows, etwa einer Gewerbeimmobilie mit auslaufendem Ankermietervertrag. Beide Verfahren sind nach ÖNORM B 1802 anerkannt.

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